Grundsteuerneubemessung

Im Rahmen der „Erfassung baulicher Anlagen für Grundsteuerneubemessung“ müssen alle Pächter das folgende Formular ausfüllen:

Wir möchten alle Pächter bitten das Formular bis spätestens 1.12.2022 in unseren Briefkasten beim Spartenheim ausgefüllt einzuwerfen.
Eine Ausnahme bilden hier die Gärten 44 – 49 von denen das Formular bis zum Container-Arbeitseinsatz am 29.10.22 an uns zurück gegeben werden muss.

Zu dem Formular:
Parzellennummer: finden sie auf ihrer Jahresrechnung
Parzellengröße: steht in ihrem Pachtvertrag
Baujahr der Laube: falls sie dies nicht wissen bitte freilassen

Ihr Gartenvorstand

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