Grundsteuerneubemessung
Im Rahmen der „Erfassung baulicher Anlagen für Grundsteuerneubemessung“ müssen alle Pächter das folgende Formular ausfüllen:
Wir möchten alle Pächter bitten das Formular bis spätestens 1.12.2022 in unseren Briefkasten beim Spartenheim ausgefüllt einzuwerfen.
Eine Ausnahme bilden hier die Gärten 44 – 49 von denen das Formular bis zum Container-Arbeitseinsatz am 29.10.22 an uns zurück gegeben werden muss.
Zu dem Formular:
Parzellennummer: finden sie auf ihrer Jahresrechnung
Parzellengröße: steht in ihrem Pachtvertrag
Baujahr der Laube: falls sie dies nicht wissen bitte freilassen
Ihr Gartenvorstand