Gartenbegehung vom 26.05.18
Liebe Gartenfreunde,
die festgestellten Beanstandungen sind im folgenden aufgelistet. Im Zweifel empfehlen wir einen Blick in die Garten-bzw. Rahmenkleingartenordnung zu werfen. Für Fragen stehen die Vorstandsmitglieder gern zur Verfügung.
Die Behebung der Mängel hat bis spätestens 20. Juli 18 zu erfolgen und wird bei einer 2. Gartenbegehung kontrolliert.
- Koniferen kürzen oder besser ganz entfernen – Garten 2, 21 u. 26
- Hecke auf maximal 1 ,50m und ggf. schmaler schneiden, dabei unbedingt an die Nachbarhecke anpassen – Garten 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8 und 27
- Fichte kürzen oder besser ganz entfernen – Garten 5
- 1/3 Grabeland anlegen und bebauen – Garten 37, 46 und 49
- Weide am Bach kürzen oder besser entfernen – Garten 3
- Walnußbäume ,wie in JHV besprochen, behandeln – Garten 46
- Gesamten Garten vom Unkraut befreien und Rasen mähen – Garten 18
Danke für euer Verständnis zur Durchsetzung der Gartenordnung.
Euer Vorstand